EU legt 1. Januar 2026 als Stichtag für Meldepflicht von Krypto-Transaktionen unter DAC8 fest
Die Europäische Union hat neue Vorschriften veröffentlicht, die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichten, Kundentransaktionen und Bestände in einem standardisierten digitalen Format zu melden. Die Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und erweitern die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8). Ein verpflichtendes Register für Krypto-Asset-Betreiber mit eindeutigen Identifikationsnummern wird für die grenzüberschreitende Aufsicht eingeführt.